Rido Immobilien – Denkmal Immobilien als Kapitalanlage

Ein Denkmal soll zum Nachdenken anregen. Für gewöhnlich handelt es sich um einen Gegenstand der Kunst, der Geschichte oder der Natur in Form einer Inschrifttafel, eines Gedenksteins, Standbilds oder Bildnisses. Lese hier alles zum Thema Denkmal Immobilien als Kapitalanlage – Rido Immobilien informiert.

In erster Linie geht es darum, an ein  besonderes Ereignis zu erinnern. Daran ist auch dem Staat gelegen. Ihm ist es wichtig, die Geschichte einer Stadt lebendig zu halten.

So wichtig, dass Investoren, die einmal mehr „nachdenken“ und so in „geschichtsträchtige Objekte“, also denkmalgeschützte Immobilien“, investieren, belohnt werden. 

Denkmal = Denk mal (nach)

Rido Immobilien – Denkmal Immobilien als Kapitalanlage

Wer eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie erwirbt, profitiert neben einem exzellenten Sachwert in guter Wohnlage auch von einzigartigen Steuervorteilen (Denkmal-AfA). Ein Investor kann bei Erwerb eines zu sanierenden und vermietenden Objektes die begünstigten Sanierungskosten bis zu 100 Prozent steuerlich abschreiben.

Beim Kauf einer selbst genutzten Denkmal-Immobilie sind bis zu 90 Prozent möglich. Die Entscheidung über die Höhe dieser AfA ergibt sich aus der so genannten Denkmalbescheinigung, die am Ende der Sanierungsarbeiten vom zuständigen Finanzamt ausgehändigt wird.

Die Inanspruchnahme der Denkmal-AfA in voller Höhe ist allerdings nur möglich, wenn mit den Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des Kaufvertrages begonnen wird.

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“

Altbundeskanzler Helmut Schmidt

Allerdings haben sich die Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken, in den letzten Jahren empfindlich reduziert. Eine der letzten interessanten Gelegenheiten, Steuern zu sparen ist eine Investition in Immobilien.

Wer dagegen den deutschen Staat in nennenswerter Höhe am Erwerb einer Immobilie beteiligen möchte, investiert in eine so genannte Denkmal-Immobilie.

Rido Immobilien informiert

Das Gesetz zur Denkmalabschreibung

Der Staat fördert die Investition in Denkmal-Immobilien und Immobilien, die in ausgewiesenen Sanierungsgebieten liegen. Geregelt wird diese Förderung, auch Denkmalabschreibung genannt,im Einkommensteuergesetz (EStG). Für ein Baudenkmal gelten die Vorschriften des § 7i (= erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen). Für Liegenschaften in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen findet § 7h Anwendung. Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichengilt § 10f.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Denkmalabschreibungzwischen realen Denkmalgebäuden und Objekten, die in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen liegen. Auch wenn hier im Einzelfall ein Objekt nicht die Kriterien für ein Baudenkmal erfüllt, so erhält der Erwerber die steuerliche Förderung.

Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache, deshalb verfügt jedes Bundesland über ein eigenes Denkmalamt. Hier werden die Denkmallisten geführt, in denen die einzelnen Immobilien, die als Denkmal eingestuft wurden, eingetragen sind. Das ist wichtig, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen.

Begünstigte

Das Besondere an dieser Förderung ist, dass sowohl Vermieter wie Eigentümer steuerliche Vorteile aus ihrer Investition ziehen können. Ein Novum in der Geschichte des Staates. Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig ihm der Erhalt von Kultur und Historie ist.

Höhe der Abschreibung

Die Höhe der steuerlichen Vorteile ist nicht statisch, sondern vom Objekt abhängig. Sie orientiert sich in erster Linie am Anteil des Kaufpreises, der auf die Sanierung der Immobilie entfällt. Dieser Anteil kann im Einzelfall 70 Prozent und mehr ausmachen.

Dauer der Abschreibung

Vermietete Eigentumswohnung:
Erwerber einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie schreiben den Sanierungsanteil vollständig über 12 Jahre ab, wenn dieses Objekt vermietet ist. In diesem Fall können in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent des Sanierungsanteils abgeschrieben werden. In den darauf folgenden vier Jahren sind es jeweils sieben  Prozent. Wird die Immobilie kreditfinanziert, können Vermieter auch weiterhin die Zinsen, die für dieses Darlehen anfallen, steuerlich geltend machen.

Eigennutzer:
Wer selbst in die unter Denkmalschutz stehende Immobilie einzieht, kann für die Dauer von 10 Jahren jährlich neun Prozent des Sanierungsanteils abschreiben, mithin 90 Prozent gesamt.

Besonderheit

Der Erwerb der Immobilie, der in Deutschland formgebunden ist und damit einer notariellen Beurkundung unterliegt, muss vor Beginn der Sanierung erfolgen. Zudem muss der Erwerber einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie in der BR Deutschland steuerlich veranlagt sein.

Nachrechnen

Der Kaufpreis der Immobilie stellt nicht den Abschreibungsbetrag dar. Die steuerliche Förderung bezieht sich auf den Anteil des Kaufpreises, der auf die Sanierung entfällt. Deshalb können auch keine allgemeinen Aussagen, ob und wie sich Ihre Investition in eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie rechnet, getroffen werden. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gern Ihre Möglichkeiten, die sich aus dem Erwerb einer Immobilie ergeben. Hier erhalten Sie auch aussagekräftige Unterlagen, damit Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater besprechen können.


Sanierte denkmalgeschützte Gebäude, besonders in den geschichtsträchtigen Metropolen Deutschlands, wie Berlin, Leipzig, München, Potsdam oder Frankfurt, um nur einige zu nennen, erfüllen die wichtigsten Anforderungen, die jeder Investor an eine Anlageimmobilie stellt: „sichere Vermietbarkeit“.

Die ist gegeben, wenn ein Renditeobjekt drei Bedingungen erfüllt:

1. Lage, 2. Lage und 3. Lage.

Immobilien unter Denkmalschutz (Afa) erfüllen als eine der wenigen Zinshäuser diese wichtigste Bedingung. Denkmalimmobilien als Kapitalanlage = steuerbegünstigte Immobilien

Rido Immobilien – Denkmal Immobilien als Kapitalanlage

Denkmal Immobilien als Kapitalanlage

Exklusive unter Denkmalschutz stehende Immobilien üben geradezu einen magischen Reiz auf die Zielgruppe der besser verdienenden Mieter aus, die durchaus willens sind, für ihren Wohn(t)raum tiefer in die Tasche zu greifen als die klassische Klientel.

Letztere müssen immer öfter auf eine günstige und häufig standardisierte Wohnform am Stadt- bzw. Ortsrand ausweichen. Historische, unter Denkmalschutz stehende Häuser fesseln durch ihren „Charakter“ und ihre „Ausstrahlung“.

Niemand kann sich diesen Zeitzeugen, die für die historische Entwicklung der Baukultur stehen, entziehen. Oft direkt im Zentrum des Geschehens überstrahlen diese prachtvollen Objekte klassische Immobilien um ein Vielfaches.

Die Symbiose aus Historie und Ökonomie – bedingt durch innenstädtische Lagen – steht für hohe Mietrenditen und Wiederverkaufspreise, nicht zuletzt auch aufgrund der demografischen Entwicklung.

Denkmal Immobilien als Kapitalanlage

Das Baudenkmal ist in der Kombination aus niedrigen Darlehenszinsen, einzigartigen Steuerabschreibungen, sicheren, über dem Durchschnitt liegenden Mieteinnahmen in Verbindung mit der Sicherheit eines Sachwertes eine hochrentierliche Kapitalanlage, wie sie kaum ein zweites Mal zu finden sein wird. Darum: Denkmal Immobilien als Kapitalanlage

Sprechen wir darüber – es lohnt sich.

Rido Immobilien: Denkmal Immobilien als Kapitalanlage

Sprechen wir darüber – es lohnt sich.

RIDO Immobilien -Denkmal Immobilien als Kapitalanlage. Bilder via Snappa.com & Rido Bauträger & Immobilienvermittlungs GmbH